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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

GefühlsStruktur

René Fritzke

Heilpraktiker für Psychotherapie, Beratung und Coaching

Gietlstraße 18

81541 München 

 

Präambel:
Die Praxis GefühlsStruktur - René Fritzke ist eine Privatpraxis nach den Bestimmungen des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939, das unter anderem auch die Voraussetzungen zur Führung der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker für Psychotherapie“ regelt.

Mein Aufgaben- und Tätigkeitsbereich als Heilpraktiker für Psychotherapie umfasst die psychotherapeutische Behandlung, Beratung und Coaching.

Um dem hohen Anspruch an einen möglichst ganzheitlichen und langfristigen Erfolg meiner Klienten gerecht werden zu können, ist die Vereinbarung bestimmter Rahmenbedingungen unerlässlich.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Rahmenbedingungen auf dem Weg zu diesem Ziel, um die Rechte und Pflichten aller Beteiligten klar zu kommunizieren.

 

§ 1 Anwendungsbereich der AGB

a) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen René Fritzke -GefühlsStruktur (nachfolgend „Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach“ genannt) und dem Klienten als Behandlungs-, Beratungs- oder Coachingvertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

b) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Heilpraktikers für Psychotherapie, Berater und Coach durch schlüssiges Handeln annimmt und sich an ihn zum Zwecke der Therapie, Beratung oder des Coachings wendet.

c) Der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach ist jedoch berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, welche der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder welche ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für Psychotherapie, Berater und Coach für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.

 

§ 2 Inhalt und Zweck des Vertrags

Der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Ausübung der Psychotherapie (im Rahmen des Heilpraktikergesetzes), der Beratung oder des Coachings beim Klienten, unter Berücksichtigung eventueller Behandlungsverbote und seiner Sorgfaltspflicht, anwendet. Dabei werden auch Methoden und Interventionen angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methoden und Interventionen weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. 

Der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach darf auf Grund gesetzlicher Beschränkungen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) ausstellen und keine verschreibungspflichtigen Substanzen, Medikamente oder sonstige Heilmittel verabreichen, verordnen oder empfehlen. 

§ 3 Mitwirkung des Klienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient/die Klientin grundsätzlich nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach ist jedoch berechtigt, die Therapie, Beratung oder das Coaching abzulehnen und/oder abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Klient/die Klientin Behandlungs-, Beratungs- und Coachinginhalte ablehnt, erforderliche Auskünfte zur Auftragsklärung unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Methoden und Interventionen vereitelt.

der Klient/die Klientin erkennt an, dass er während der Therapie, Beratung oder des Coachings, sowohl während der einzelnen Sitzungen als auch während der Zeit zwischen einzelnen Sitzungen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist für seine/ihre körperliche und geistige Gesundheit.

Der Klient/die Klientin erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die, im Zuge der Therapie, Beratung oder des Coachings, von ihm/ihr durchgeführt werden, nur in seinem/ihrem eigenen Verantwortungsbereich liegen.

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§ 4 Honorierung

Der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach und Klienten vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste (der Website oder dem Vertrag zu entnehmen) aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder -verzeichnisse gelten nicht.

 

Die Honorare sind jeweils nach jeder Therapie, Beratung oder Coaching vom Klienten bar oder per Überweisung zu bezahlen. Der Klient erhält eine Rechnung gemäß § 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§ 5 Ausfallhonorar

Versäumt der Klient/die Klientin einen fest vereinbarten Behandlungstermin, schuldet er/sie dem Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach ein Ausfallhonorar in Höhe des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht. Dies gilt nicht, wenn der Klient/die Klientin mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt. 

 

Wird der Termin weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt schuldet der Klient/die Klientin dem Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach ein Ausfallhonorar: 

 

bei Absage weniger als 48 Stunden in Höhe von 50%, 

bei Absage weniger als 24 Stunden in Höhe von 100% 

des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfensters entspricht. Das Ausfallhonorar ist sofort fällig.

 

Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden sei, bleibt hiervon unberührt, ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch den Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach.

 

 

 

§ 6 Honorarerstattung durch Dritte

Der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach nimmt nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen (z.B. freiwillige Satzungsleistungen) informiert sich der Klient/die Klientin bei seiner/ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung eigenverantwortlich. 

 

Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Dieser Anspruch ist vor Beginn der Therapie durch den Klienten/die Klientin abzuklären. Ebenso haben der Klient/die Klientin das Erstattungsverfahren mit dem privaten Kostenträger stets eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Honorar sind vom Klienten/der Klientin zu tragen.

 

Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers für Psychotherapie, Berater und Coach ist von dem Klienten/der Klientin unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

 

Der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine Auskünfte. Auskünfte und notwendige Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient/die Klientin. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

§ 7 Datenschutz / Verschwiegenheit

a) Der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach ist verpflichtet, außerhalb gesetzlicher Zeugenpflichten keine Informationen über den Klienten an Dritte weiterzugeben; es sei denn, diese sind bereits öffentlich bekannt oder der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach wurde von seiner vertraglichen Schweigepflicht entbunden.

 

b) Der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm schriftlich ausgehändigt wurden, oder die er persönlich aufgezeichnet hat, so zu verwahren, dass kein außenstehender Dritter Zugang dazu bekommen kann.

 

c) Der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach ist berechtigt, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Rahmen des Vertragszwecks zu verarbeiten, zu speichern oder durch Dritte verarbeiten und speichern zu lassen.

 

c) Der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Therapie, Beratung, Coachings und der persönlichen Verhältnisse des Klienten keine Auskünfte an Dritte, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Klienten vor.

 

d) Der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte oder elektronische Klientendatei). Dem Klienten/der Klientin steht eine Einsicht in die Handakte oder elektronische Klientendatei zu; er/sie kann die Herausgabe dieser Handakte aber nicht verlangen. Der Klient/die Klientin stimmt der elektronischen Verarbeitung seiner/ihrer Daten zu.

 

e) Soweit der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist (z.B. Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung), ist Absatz (c) nicht anzuwenden. Dies schließt auch Auskunftspflichten gegenüber Fürsorgeberechtigten Personen ein oder wenn im Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen den Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

 

f) Die Verpflichtungen gelten über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

 

g) Soweit gesetzlich keine längere Aufbewahrungsfrist besteht, werden klientenbezogene Daten und Aufzeichnungen für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt. 

 

§ 8 Rechnungsstellung

Die Rechnungen, die der Klient/die Klientin nach § 4 Absatz 2 erhält, enthalten grundsätzlich folgende Angaben:

Vollständiger Name und Anschrift des Heilpraktikers für Psychotherapie, Berater und Coaches, vollständiger Name und Anschrift des Klienten, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum der Rechnung, Leistungsangebot, Zeitpunkt der Leistung, Art und Umfang der Therapie, Beratung, Coachings, Diagnose(n) gemäß ICD-10 (bei Psychotherapie), Höhe des Honorars für die Einzelleistung, Gesamtbetrag, ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung.

 

§ 9 Kündigung

a) Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit fristlos gekündigt werden.

b) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

 

§ 10 Rückforderungen

a) Bei Austritt aus dem Vertrag, kann vom Klienten kein Recht abgeleitet werden gezahlte Honorare zurückzufordern.

b) Vom Klienten unentschuldigt nicht wahrgenommene Therapie-, Beratungs- oder Coaching-Sitzungen bleiben Gegenstand der Honorarrechnung.

§ 11 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten sollten gütlich beigelegt werden. Beschwerden, Gegenvorstellungen oder abweichende Meinungen sollten der anderen Partei immer schriftlich vorgelegt werden. Bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag, die trotz beiderseitigen Bemühungen nicht gütlich beigelegt werden, ist der Gerichtsstand München. 

 

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages oder AGB insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

Stand: München, den 30.03.2022

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